Allgemeine Geschäftsbedingungen von CAT Coaching, Advisory, Training e.U.

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
    • CAT Coaching, Advisory, Training e.U. (in Folge CAT) führt Dienstleistungen im Coaching, im Advisory (in Folge Beratung) und im Training gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB) durch. Mit der Beauftragung von CAT durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin gelten diese Bedingungen als angenommen. Sämtliche Abweichungen von diesen ABG müssen schriftlich vereinbart werden.
    • Gegenstand aller mit CAT vereinbarten Verträge ist immer die Erbringung einer vereinbarten Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet CAT keinen bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg. Alle Empfehlungen und Ergebnisse des Coachings, der Beratung und des Trainings bereiten lediglich unternehmerische oder persönliche Entscheidungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin vor, können diese aber niemals ersetzen.
    • Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und CAT gelten ausschließlich diese AGB. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
    • Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
    • Entgegenstehende AGB des Auftraggebers/der Auftraggeberin sind ungültig, es sei denn, diese werden von CAT ausdrücklich schriftlich anerkannt.
    • CAT ist berechtigt, die ihm obliegenden Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch CAT selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin.
    • CAT erbringt die Leistungen auf der Grundlage der von dem Auftraggeber/der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt alleine beim Auftraggeber/der Auftraggeberin.
    • Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
    • Für Einsatzorte außerhalb von Wien werden Kilometergeld, Aufenthalts- und Verpflegungskosten nach Aufwand verrechnet.
  2. Coachingleistungen
    • Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen CAT und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Coaching ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, wobei keine Lösungskonzepte angeboten werden, bei dem die Dauer des Prozesses nicht voraussehbar ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Somit ist eine Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin unerlässlich und CAT übernimmt keinerlei Haftung für die aus dem Coaching resultierenden Handlungen einer gecoachten Person. Es wird ein Dienstleistungsvertrag und kein Werkvertrag beschlossen.
    • Der Umfang eines konkreten Coachingauftrages wird in jedem Einzelfall vertraglich vereinbart. Der Auftrag wird nach Annahme des schriftlichen Angebots oder durch konkludente Annahme rechtsgültig, die Rechnung wird nach erfolgter Coachingleistung erstellt.
    • CAT ist zur absoluten Diskretion über die Namen gecoachter Personen sowie den Inhalt des Coachings verpflichtet. Dies gilt auch, wenn ein Coaching von einer Firma beauftragt wurde.
    • Coachingeinheiten können bis 2 Werktage vor dem Termin kostenfrei storniert werden, danach werden 100% der nicht konsumierten Einheiten verrechnet.
  3. Advisory – Beratungsleistungen
    • Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird in jedem Einzelfall vertraglich vereinbart. Der Auftrag wird nach Annahme des schriftlichen Angebots oder durch konkludente Annahme rechtsgültig, die Rechnung wird nach erfolgter Beratungsleistung erstellt.
    • Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich CAT zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch CAT anbietet.
    • Der Auftraggeber/die Auftraggeberin sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. Weiters wird Der Auftraggeber/die Auftraggeberin CAT auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren, soweit dies für die Erbringung der Beratungsleistung erforderlich ist.
    • Der Auftraggeber/die Auftraggeberin sorgt dafür, dass CAT auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit bekannt werden.
    • Der Auftraggeber/die Auftraggeberin sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von CAT von dieser informiert werden.
    • Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von CAT zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers/der Auftraggeberin auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
    • CAT verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber/die Auftraggeberin in angemessener Zeit, d.h. vier bis sechs Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
    • CAT ist bei der Herstellung der vereinbarten Beratungsleistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
  4. Trainingsleistungen
    • Der Umfang eines konkreten Trainingsauftrages wird in jedem Einzelfall vertraglich vereinbart. Der Auftrag wird nach Annahme des schriftlichen Angebots oder durch konkludente Annahme rechtsgültig, die Rechnung wird nach erfolgter Trainingsleistung erstellt. Ein vereinbarter Termin für ein Training kann bis zu 20 Tage im Vorhinein einmal kostenfrei auf die nächsten 4 Monate verschoben werden. Bei einer weiteren Verschiebung wird die Rechnung gestellt und muss zu 100% bezahlt werden. Entgegengesetze Vereinbarungen bedürfen der Schriftlichkeit.
    • Die im Auftrag unter „Leitung/TrainerInnen“ angegebenen Personen sind als TrainerInnen vorgesehen, bei Änderungen wird der Auftraggeber/die Auftraggeberin umgehend verständigt. Ansprüche ergeben sich aus einer Änderung nicht.
    • Die Inhalte der Trainings werden zwischen CAT und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin vertraglich genau vereinbart.
    • CAT haftet nicht für die Inhalte der Trainings, die Trainingsunterlagen sowie eine erfolgreiche Übermittlung der Trainingsinhalte. Weiters übernimmt CAT auch keine Haftung für Folgeschäden, die auf möglichen fehlerhaften und/oder unvollständigen Inhalten der Vorträge und/oder Trainingsunterlagen beruhen.
    • Sollten Trainings aufgrund von höherer Gewalt zu einem verspäteten Termin oder zur vollständigen Absage führen, wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
  5. Sicherung der Unabhängigkeit
    • Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
    • Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von CAT zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote von CAT auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
  6. Schutz des geistigen Eigentums
    • Die Urheberrechte an den von CAT und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei CAT. Sie dürfen vom Auftraggeber/der Auftraggeberin während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist insofern nicht berechtigt, die Ergebnisse der Dienstleistung ohne ausdrückliche Zustimmung von CAT zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung der Ergebnisse eine Haftung seitens CAT– insbesondere etwa für die Richtigkeit – gegenüber Dritten.
    • Der Verstoß des Auftraggebers/der Auftraggeberin gegen diese Bestimmungen berechtigt CAT zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
  1. Gewährleistung
    • CAT ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
    • Dieser Anspruch des Auftraggebers/der Auftraggeberin erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
  2. Haftung / Schadenersatz
    • CAT haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
    • Schadenersatzansprüche des Aufraggebers/der Auftraggeberin können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
    • Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von CAT zurückzuführen ist.
    • Sofern CAT die Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt CAT diese Ansprüche an den Auftraggeber/die Auftraggeberin ab. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
  3. Geheimhaltung / Datenschutz
    • CAT verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers/der Auftraggeberin erhält.
    • Weiters verpflichtet sich CAT, über den gesamten Inhalt der Dienstleistung sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung der Dienstleistung zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers/der Auftraggeberin, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
    • CAT ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
    • Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
    • CAT ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin leistet CAT Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
  4. Angebote und Honorar
    • Alle Angebote sind freibleibend und Änderungen sind vorbehalten. Die Honorare für alle Coaching-, Beratungs- und Trainingsleistungen werden immer mit dem Auftraggeber/der Auftraggeberin separat vereinbart und verstehen sich ausschließlich in Euro. Zusätzlich anfallende Reisekosten oder Kosten für Spesen und sonstige Ausgaben werden zwischen CAT und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin gesondert vereinbart.
    • Nach Vollendung der vereinbarten Dienstleistung erhält CAT das Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und CAT. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch CAT ohne Abzug fällig. Wenn nicht anders vereinbart, übermittelt CAT die Rechnung elektronisch an die vom Auftraggeber/der Auftraggeberin bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch CAT ausdrücklich einverstanden. In Ausnahmefällen und auf ausdrücklichen Wünsch des Auftraggebers/der Auftraggeberin wird die Rechnung auch per Post übermittelt.
    • Das vereinbarte Entgelt ist nach Erhalt der Rechnung sofort zu überweisen. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen werden Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 2%, gegenüber Unternehmen solche in Höhe von 6% Punkte über dem Basiszinssatz in Rechnung gestellt. Der Schuldner/die Schuldnerin einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er/sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit einer Rechnung leistet.
    • Nach erfolgloser Mahnung durch CAT kann ein Inkassoinstitut bzw. ein Rechtsanwalt mit der Einbringlichmachung betraut werden. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, die notwendigen Inkassokosten zu bezahlen. Wird auch ein Rechtsanwalt betraut, so hat der Schuldner die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz und den Honorarkriterien, zu ersetzen.
    • CAT wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
    • Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers/der Auftraggeberin liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch CAT, so behält CAT den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Leistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die CAT bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
    • Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist CAT von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
  5. Copyright
    • Alle an den Auftraggeber/die Auftraggeberin ausgehändigte Unterlagen sind, soweit nicht anders vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört alleine CAT. Dem Auftraggeber/der Auftraggeberin ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von CAT ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Sie dürfen auch nicht elektronisch gespeichert, gescannt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
    • Alle mündlichen und schriftlichen Informationen von CAT bleiben geistiges Eigentum des Urhebers und dürfen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin nur im Rahmen des Auftrages verwendet werden.
  6. Versicherungsschutz
    • Der Auftraggeber/die Auftraggeberin trägt die volle Verantwortung für sich und seine/ihre Handlungen innerhalb und außerhalb des Coachings, der Beratungen und der Trainings, und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Coaching ist keine Psychotherapie und kann diese auch nicht ersetzen. Ein Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.
  7. Dauer des Vertrages
    • Jeder Vertrag zwischen CAT und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin endet grundsätzlich mit dem Abschluss der vereinbarten Dienstleistung oder nach Ablauf einer bestimmten vorab vereinbarten Zeit.
    • Der Vertrag kann, dessen ungeachtet, jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
    • wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
    • wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
  8. Schlussbestimmungen
    • Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
    • Sämtliche Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    • Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Wien. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang aus dem Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht in Wien vereinbart.
    • Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
    • Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.